Aktueller Rechtsrahmen für den konkreten Einsatz von KI und Open AI (ChatGPT/Bing Chat) in der Veranstaltungsorganisationpowered by EVVC

Von wdo, 28. November 2024

KI- Funktionsweisen und geschultes Prompten erleichtern mittlerweile den Arbeitsalltag vieler Mitarbeiter im Veranstaltungsbereich. Drängende Rechtsfragen tun sich demzufolge auf, die Antworten verlangen.

  • Was ist beim Einsatz von KI zu beachten?  Welche Neuerungen sind nach der nunmehr erlassenen KI-VO rechtlich zu beachten? Helfen mir meine IT-Compliance-Guidelines dabei? 
  • Wie gefährlich ist KI? Welche Haftungssituationen entstehen durch KI-Einsatz im Team und wer trägt die Verantwortung u.a. bei Urheber-, Datenschutz-, Persönlichkeits-, Foto- und Bildrechten? 
  • Was wird KI niemals können? Welche Regelungsbedürfnisse intern bestehen im Veranstaltungsunternehmen bei KI-Einsatz? Kann KI kontrolliert werden? 
     
  • Braucht es eine eigene Guideline? Kann der KI-Einsatz verboten werden?

Erhalten Sie einen rechtlichen Überblick und entscheiden Sie selbst, wie in Ihrem Unternehmen zukünftig rechtskonform KI eingesetzt werden soll und vor allem durch wen.


Prof. Dr. Mandy Risch-Kerst, Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht), Gründerin der EVENTLawyers -Kanzleikooperation für IT-, IP- und Wirtschaftsrecht - konzentriert sich seit über 20 Jahren ausschließlich auf die rechtliche Beratung der Veranstaltungs-, Sicherheits- und Kreativwirtschaft mit Sitz in Berlin.  Als Kooperationsanwältin diverser Fachverbände, begleitet sie namenhafte Veranstalter, Unternehmen, Agenturen, Behörden, Künstler und vor allem auch öffentliche Veranstaltungshäuser durch die analoge und digitale Veranstaltungsorganisation und lehrt als Honorarprofessorin im Wirtschafts- und IT-Recht an der Hochschule Mittweida. Seit 2020 leitet sie als Geschäftsführerin das interdisziplinar ausgerichtete GAIUS Institut und forscht als Spezialistin im KI-Recht  mit einem bundesweiten Wissenschaftsteam im Bereich digitaler Zukunftstechnologie und innovativer Unternehmensführung.  

Als Autorin und Mitherausgeberin diverser Standardwerke gilt sie als Expertin in Rechtsfragen im Veranstaltungsrecht, EVENT- und IT Compliance, KI-Kompetenz, Datensicherheit und Brand Management

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