Veranstaltungsleiter – Wieso, weshalb, warum?

Von wdo, 15. Dezember 2023

Die Begrifflichkeit „Veranstaltungsleiter“ stammt primär aus der Versammlungsstättenverordnung. Die Aufgaben des Veranstaltungsleiters kann gemäß dieser vom Betreiber oder Veranstalter übernommen werden – wie so oft geht die Muster-Versammlungsstättenverordnung hier von klassischen Versammlungsstätten und deren Betrieb aus. Eine entsprechende Funktion muss jedoch auch für jede Veranstaltung außerhalb von Versammlungsstätten definiert werden, um klare Verantwortlichkeiten festzulegen.

Anhand von Praxisbeispielen zeigen wir auf, welche Verantwortung mit dieser Funktion einhergeht, warum man davor keine Angst haben sollte und warum es wichtig ist, diese Funktion bei jeder Veranstaltung eindeutig zu definieren.


Zielgruppe dieses Vortrags sind Personen, die auf Betreiberseite Verantwortung tragen und projektverantwortliche Mitarbeitende von Agenturen.

Datum
-
Sprecher
ModeratorInnen